Jugendfischereischein
Ab dem 01.01.2025 gibt es Änderungen im Fischereigesetz in Bayern:
https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/vereinfachung-fuer-bayerns-fischernachwuchs-5014.html
„Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden. Der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde, die Zahlung einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe fallen damit weg. Das entlastet Familien und erleichtert den Zugang zum Angeln für unsere Fischerinnen und Fischer von morgen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Minderjährige benötigen nun lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Das bisherige Antragsverfahren sowie Verwaltungsgebühren entfallen.
Jugendliche profitieren von den aktiven Jugendgruppen vieler Fischereivereine, die ihnen fischereiliches Wissen und praktische Fertigkeiten vermitteln. Zudem bleibt das beliebte „Schnupperangeln“ bestehen: Kinder können ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten.
Der Landesfischereiverband Bayern begrüßt die Neuerungen. „Die Entbürokratisierung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zur Fischerei zu erleichtern“, so Geschäftsführer Dr. Sebastian Hanfland. „Besonders freut uns, dass zudem zukünftig das aufwändige Stempeln von Erlaubnisscheinen entfällt und das Bayerns Fischerinnen und Fischer wieder mehr Eigenverantwortung und größeren Handlungsspielraum beim Zurücksetzen zufällig gefangener Fische gefährdeter Arten bekommen.“
Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.
Fischereischeingebühr:
Jugendfischereischein: 5,00 €
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Online-Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst an seinem 14. Geburtstag.